I. MIETVERTRAG
Mit der Annahme des Einstellscheines / mit dem Einfahren in unser Parkhaus / in den Parkplatz kommt ein Mietvertrag über einen Einstellplatz für ein Kraftfahrzeug (Kfz) zustande. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand des
Vertrages.
II. MIETPREIS - ABSTELLDAUER
Der Mietpreis bemisst sich für jeden belegten Abstellplatz nach der aushängenden Preisliste. Die Höchsteinstelldauer beträgt 4 Wochen, soweit keine schriftliche Sondervereinbarung getroffen ist. Nach Ablauf der Höchsteinstelldauer ist der Vermieter berechtigt, das Kfz auf Kosten des Mieters zu entfernen, sofern zuvor eine schriftliche Benachrichtigung des
Mieters erfolgt bzw. ergebnislos geblieben ist oder sofern der Wert des Fahrzeugs die fällige Miete offensichtlich nicht übersteigt.
Darüber hinaus steht dem Vermieter bis zur Entfernung des Kfz ein der Mietpreisliste entsprechendes Entgelt zu.
Bei Verlust des Abstellscheines ist das Parkentgelt für einen Tag zu bezahlen, es sei denn, der Mieter weist eine kürzere oder der Vermieter eine längere Abstelldauer nach.
III. HAFTUNG DES VERMIETERS
Der Vermieter haftet für alle Schäden, die von ihm, seinen Angestellten oder Beauftragten verschuldet wurden. Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit er nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspfl icht haftet. Im Falle der fahrlässigen Vertragsverletzung einer wesentlichen Vertragspfl icht, haftet der Vermieter jedoch lediglich für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, sofern keine Haftung für Körper- oder Gesundheitsschäden vorliegt. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Pflichtverletzungen der Angestellten des Vermieters oder seiner Beauftragten.
Der Mieter ist verpfl ichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen des Parkplatzes dem Vermieter anzuzeigen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder Dritte zu verantworten sind, es sei denn, es liegt ein Haftungsfall gemäß vorstehendem Absatz 1 vor.
IV. HAFTUNG DES MIETERS
Der Mieter haftet unbeschadet einer Gefährdungshaftung nach dem StVG für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen dem Vermieter oder Dritten schuldhaft zugefügte Schäden. Mit der Annahme des Einstellscheins / mit dem Einfahren in das Parkhaus / in den Parkplatz sichert der Mieter zu, dass das Kfz zugelassen ist und für die Dauer des Mietverhältnisses bis zum Verlassen des Parkhauses / Parkplatzes zugelassen bleibt. Außerdem haftet er für von ihm zu vertretende Verunreinigungen des Parkhauses / Parkplatzes.
V. PFANDRECHT
Dem Vermieter stehen wegen seiner Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht und ein gesetzliches sowie ein vertragliches Pfandrecht an dem eingestellten Kfz des Mieters zu.
Befi ndet sich der Mieter mit dem Ausgleich der Forderungen des Vermieters in Verzug, so kann der Vermieter die Pfandverwertung frühestens 2 Wochen nach deren Androhung vornehmen.
VI. BENUTZUNGSBESTIMMUNGEN
Der Mieter hat die Verkehrszeichen und sonstige Benutzungsbestimmungen im Parkhaus / auf dem Parkplatz zu beachten sowie die Anweisungen des Personals zu befolgen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung - insbesondere das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme (vgl. §1 StVO) - entsprechend.
Der Vermieter ist berechtigt, das vom Mieter eingestellte Kfz im Falle einer dringenden Gefahr von dem Parkplatz zu entfernen.
Gleiches gilt, wenn das Kfz widerrechtlich außerhalb gekennzeichneter Einstellplätze, im Halteverbot, auf Fahrgassen oder Sonderstellplätzen abgestellt ist.
Insbesondere ist die Belegung eines Behindertenparkplatzes ohne AG-Ausweis nicht gestattet. Bei Nichteinhaltung ist der Vermieter berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 20,00 € pro Kalendertag zu verhängen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für das Einstellen von Kraftfahrzeugen in Parkhäusern / auf Parkplätzen
BREPARK GMBH
Ansgaritorstraße 16
28195 Bremen
Telefon 0421 / 17 47 1-0
Stand Januar 2010

