Richtlinien der easy-Karte

Die jeweilige Parkgebühr richtet sich nach der in den Parkhäusern aushängenden aktuellen Preisliste.

Die Aufstellung und Abrechnung des monatlich angefallenen Parkentgelds erfolgt im darauf folgenden Monat per E-Mail bzw. auf Wunsch gegen Aufpreis per Post.

Die Kündigung der easy-Karte ist jederzeit möglich.

Die easy-Karte wird bei der Ein- und Ausfahrt vor das Kartenterminal gehalten. Dies gilt auch bei bereits geöffneter Schranke. Eine Registrierung ist erfolgt, sobald sich die Schranke geöffnet hat.

Ein Anspruch auf Einfahrt in ein „besetztes Parkhaus“ besteht nicht.

Der Verlust der easy-Karte ist umgehend bei der BREPARK unter der Telefonnummer: 0421/1 74 71-0 zu melden. Im Falle schuldhafter Nichtanzeige des Kartenverlustes und Nutzung der Karte durch einen Dritten können Schadensersatzansprüche gegen den Karteninhaber entstehen.

Eine Ersatzkarte wird gegen eine Gebühr (gemäß der aktuellen Preisliste) ausgestellt.