Reisende/Besuchende

Information für Reisende/Besuchende

Hier finden Sie alle Informationen zu Ihrer Reise.

Abfahrt

Abfahrtszeit Zielort Zwischenhalte Beförderer Linie Bussteig

 

Ankunft

Ankunftszeit Zielort Zwischenhalte Beförderer Linie Bussteig

 


Hinweis: Die unter Abfahrten und Ankunft ausgewiesenen Zielorte in der Fahrplanauskunft stellen lediglich einen Auszug der jeweiligen Linienführungen dar. Fahrplan- und Haltestellenänderungen bleiben vorbehalten und können jederzeit erfolgen. Bitte beachten Sie die Aushänge und Ansagen direkt bei uns am Fernbusterminal. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Mit dem Auto:

A1, A29 und A28 bis Hochstraße Breitenweg in Bremen folgen.

Folgen Sie den Wegweisern Richtung "Fernbusterminal Bremen"

 

Mit der Straßenbahn:

Linie 1, 4, 5 oder 10 Haltestelle "Hauptbahnhof"

 

Mit dem Bus:

Linie 24, 25, 26, 27 oder 63 Haltestelle "Hauptbahnhof"

LAGEPLAN

Rosa-Parks-Ring 11-15

28195 Bremen

Route berechnen

 

Bustickets erhalten Sie online über das jeweilige Busunternehmen oder beim „Ticket Service Bremen“ vor Ort.

Weitere Angebote des Reisebüros finden Sie auf der Website Ticket Service Bremen, Reisebüro in Bremen - onlineweg.de/ticket-bremen.

Der komplette Fernbusterminal ist barrierefrei mit einem taktilen Bodenleitsystem ausgestattet sowie einer Anzeige mit akustischer Haltestelleninformationsansage im Wartebereich.

Für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität, denen die alleinige Weiterreise mit dem Bus schwerfällt, bieten wir Unterstützung an. Außerhalb der regulären Servicezeiten (06:00 Uhr – 22:00 Uhr) bitten wir Sie, Ihre Ankunft telefonisch unter 0421 17471-81 anzumelden.

Ihre Fahrgastrechte im Buslinienverkehr über 250 km

Die Europäische Verordnung (EU) Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr¹ legt Mindestrechte für Fahrgäste fest, die innerhalb der Europäischen Union mit dem Bus reisen. 

  • Sie dürfen aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit hinsichtlich der Tarife und Vertragsbedingungen nicht diskriminiert werden.
  • Sie haben einen Anspruch auf Ausstellung von (ggf. elektronischen) Fahrscheinen oder anderen Belegen, die den Beförderungsanspruch begründen.
  • Als Fahrgast mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität dürfen Sie nicht diskriminiert werden. Das bedeutet, dass Sie den gleichen Anspruch auf Beförderung haben, soweit ihr nicht geltende Gesundheitsanforderungen oder Sicherheitsbestimmungen, die Bauart des Fahrzeugs oder die Infrastruktur der Haltestelle entgegenstehen. Falls erforderlich, können Sie sich von einer Begleitperson kostenlos begleiten lassen, welche die erforderlichen Hilfestellungen erbringt, um die Beförderung zu ermöglichen.
  • Wenn ein Beförderer Ihnen als Fahrgast mit Behinderung keine Reservierung oder keinen Fahrschein ausstellen kann, informiert er Sie über mögliche Beförderungsalternativen mit einem eigenen Dienst. Sie haben Anspruch, über die Gründe der Nichtbeförderung unverzüglich und auf Verlangen schriftlich innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Antrag informiert zu werden.
  • Als Fahrgast mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität haben Sie bei Verlust oder Beschädigung Ihrer Mobilitätshilfe oder Ihres Hilfsgeräts Anspruch auf finanzielle Entschädigung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes oder der Reparaturkosten. Voraussetzung ist, dass der Verlust oder die Beschädigung vom Beförderer verursacht wurde.
  • Sie haben Anspruch auf angemessene Reiseinformationen während der gesamten Fahrt, bei Annullierung oder verspäteter Ankunft.
  • Sie haben Anspruch auf Bereitstellung von Informationen über die Rechte nach dieser Verordnung. Als Fahrgast mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität werden Ihnen diese Informationen auf Verlangen in zugänglicher Form bereitgestellt, wenn dies machbar ist.
  • Wenn Reisen annulliert werden oder sich Reisen von mehr als drei Stunden um über 90 Minuten verspäten, haben Sie Anspruch auf Imbisse, Mahlzeiten und Erfrischungen, gegebenenfalls auf Erstattung von bis zu zwei Übernachtungen in einer Gesamthöhe von bis zu 80 EUR pro Nacht. Bei widrigen Wetterbedingungen oder schweren Naturkatastrophen ist der Beförderer von der Erstattung der Übernachtungskosten freigestellt.
  • Bei Überbuchung, Annullierung oder Abfahrtsverspätung von mehr als 120 Minuten haben Sie als Fahrgast wahlweise Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises oder Umbuchung. Wenn Ihnen der Betreiber diese Auswahl nicht anbietet, haben Sie zusätzlich einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 50% des Fahrpreises.
  • Sie haben Anspruch auf Schutz und Hilfe bei Personenschäden, Verlusten oder Beschädigungen infolge eines Unfalls, insbesondere im Hinblick auf die sofortigen praktischen Bedürfnisse. Dies umfasst auch eine Erstattung der Kosten für bis zu zwei Übernachtungen in einer Gesamthöhe von bis zu 80 EUR pro Nacht.  
  • Als Fahrgast mit einer Behinderung oder einer eingeschränkten Mobilität haben Sie einen Anspruch auf eine kostenlose, bedarfsgerechte Unterstützung, an hierfür benannten Busbahnhöfen.
  • Beschwerden können Sie innerhalb von drei Monaten beim Beförderer einreichen. Dann haben Sie einen Anspruch auf eine Antwort innerhalb von einem Monat. Sollten Sie Einwände gegen die Antwort haben, können Sie sich
    • erneut an den Beförderer wenden,
    • an die Schlichtungsstelle oder
    • an die Nationale Durchsetzungsstelle für Kraftomnibusverkehre: Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn, Tel +49 228 30795-400, Fax: +49 228 30795-499, E-Mail: fahrgastrechte@eba.bund.de, www.eisenbahn-bundesamt.de.

 

Den vollständigen Verordnungstext können Sie unter Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004Text von Bedeutung für den EWR (europa.eu)

 

¹ Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (Amtsblatt der Europäischen Union vom 28. Februar 2011, Nr. L 55, Seite 1 ff.)

 

Bitte beachten Sie, dass alle Auskünfte zu aktuellen Abfahrten und Ankünften ausschließlich über die Fahrplanauskunft dieser Website erfolgen.

Die aktuellen Fahrzeiten finden Sie unter dem Menüpunkt „Fahrplanübersicht“. Sollten Sie Fragen zu einem speziellen Reiseanbieter haben, wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Unternehmen. 

Für Fragen zum Fernbusterminal Bremen und dem Ablauf vor Ort stehen wir gerne persönlich vor Ort oder telefonisch unter 0421 17471-0 zur Verfügung. 

Fundsachen werden 10 Tage in unserer Leistelle am Fernbusterminal aufbewahrt. Nach Ablauf der Verwahrungszeit werden die Fundsachen an das Fundbüro der Stadt Bremen übergeben.

Telefon der Leitstelle: 0421 174710

 

Fundbüro der Stadt Bremen: Ref. 12 - Fundangelegenheiten (bremen.de)

Sie können Ihr Auto auf dem Parkplatz Bürgerweide (Anschrift: Theodor-Heuss-Allee 15, 28215 Bremen Route berechnen) abstellen oder in dem Parkhaus City Gate Bremen (Anschrift: Breitenweg 3a, 28195 Bremen Route berechnen).

Außerdem befindet sich direkt neben dem Fernbusterminal ein Parkhaus Am Fernbusterminal (Anschrift: Beim Handelsmuseum 4, 28195 Bremen) Route berechnen und der ZOB Bremen Parkplatz (Anschrift: Breitenweg 29-33, 28195 Bremen) Route berechnen

 

Ihr Fahrrad können Sie im Fahrradparkhaus, in der Nähe des Fernbusterminals, abstellen:

BREPARK: Fahrradparkhäuser Am Hauptbahnhof

Route berechnen

Servicemitarbeiter der BREPARK vor Ort

Weiterreichung von Verspätungsmeldungen oder kurzfristigen Fahrplanänderungen 

Videokontrolle für ihre Sicherheit

Freies WLAN

Sitzgelegenheiten

Reisebüro

Kostenpflichtige barrierefreie WC-Anlage mit Wickeltisch (0,50 €) 24/7 erreichbar über Nachtzugang.

Kostenfreie Steckdosen und USB-Ladebuchsen

Visuelles und akustisches Fahrgastinformationssystem

Snack- und Getränkeautomat

9 überdachte Haltestellen/Gates und 2 Haltestellen/Gates für Busse mit Anhänger 

Fahrgastinformationssystem an den Bussteigen/Gates

Folgende Hotels befinden sich in direkter Nähe zum Fernbusterminal:

 

Meiniger Hotel Bremen Hauptbahnhof

Bürgermeister-Smidt-Str. 16

28195 Bremen

 

Best Western Hotel Zur

Post Bahnhofsplatz 11

28195 Bremen

 

Courtyard by Marriott Bremen

Theodor-Heuss-Allee 2

28215 Bremen

 

prizeotel Bremen-City

Theodor-Heuss-Allee 12

28215 Bremen

 

Dorint City-Hotel Bremen

Hillmannplatz 20

28195 Bremen

Auto:

cambio CarSharing-Station Bahnhof/Breitenweg

Breitenweg 29-33, 28195 Bremen

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CarSharing in Bremen | cambio CarSharing (cambio-carsharing.de)

 

Europcar Autovermietung Bremen

Breitenweg 32, 28195 Bremen

Route berechnen

Autovermietung - Mietwagen, Transporter & LKW | Europcar

 

Hertz Autovermietung Bremen Hauptbahnhof

Bahnhofsplatz 15, 28195 Bremen

Route berechnen

Autovermietung, Transporter Mieten – Hertz Mietwagen

 

SIXT Autovermietung Bremen Hauptbahnhof

Bahnhofsplatz 50a, 28195 Bremen

Route berechnen

ᐅ Mietwagen Bremen online buchen | SIXT Autovermietung

 

Fahrrad:

MietVelo

Bahnhofspl. 14a, 28195 Bremen

Route berechnen

MietVelo - Einfach ein Velo mieten

 

Swapfiets BremenRosa-Parks-Ring 7, 28195 Bremen

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Bremen (swapfiets.com)

 

Sie haben weitere Fragen? Schauen Sie doch mal bei den FAQ vorbei. 

Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Wir beraten Sie gern in unserem Service-Center*. Hier sind wir montags - donnerstags von 08.00 – 16.30 Uhr und freitags von 08.00 - 14.00 Uhr für Sie da.

Nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf.
BREPARK – Platz für Dich!

*In unserem Service-Center sind Platzreservierungen und/oder Fahrplanauskünfte nicht möglich!
Die BREPARK GmbH selbst ist keine Anbieterin oder Betreiberin von Omnibusverkehren und tritt auch nicht als Reisevermittlerin (Reisebüro) auf.